Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Firma Werra-Kanu
1. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Miet- bzw.
Reisevertrages an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen
Reisebestätigung beim anmelden zu Stande. Anmeldung
und Annahme sind formfrei.
2. Bezahlung
Der Mietbetrag ist
unmittelbar vor Leistungsbeginn zu entrichten. Durch uns erbrachte Personen-,
Gepäck-, Fahrrad- oder Kanu-Transferleistungen sind nach erbrachter Leistung
entsprechend gefahrener Strecke zu bezahlen.
3. Leistungen
Für den Umfang der
vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen zur
Reiseveranstaltung bzw. Vermietung , sowie die
hierauf bezugnehmenden schriftlichen Angaben in der Bestätigung verbindlich.
Abänderungen und Nebenabreden, die von den Reisebedingungen oder
Leistungsbeschreibungen des Angebotes abweichen, bedürfen unserer
ausdrücklichen Bestätigung.
4. Leistungs- und
Preisänderungen
Im Falle einer
nachträglichen Änderung des Reisepreises informieren wir Sie unverzüglich. Bei
Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Miet- oder
Reisevertrag zurückzutreten. Ihren Rücktritt können wir nur anerkennen, wenn er
unmittelbar nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich erfolgt.
5. Rücktritt durch
den Kunden
Sie haben das Recht,
jederzeit vor Reisebeginn von dem Miet- oder Reisevertrag zurückzutreten. Wir
empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der
Rücktrittserklärung bei uns. In diesem Fall und im Fall des Nichtantritts der
Reise bzw. des Mietverhältnisses sind wir berechtigt folgende Stornierungskosten
in Anwendung zu bringen:
bis 30 Tage vor Leistungsbeginn 30 % des vertraglich vereinbarten Preises
29 bis 14 Tage vor Leistungsbeginn 50 % des vertraglich vereinbarten Preises
13 Tage bis zum Tag des Leistungsbeginns bzw. Nichtantritt 80 % des
vertraglich vereinbarten Preises
Entsprechend § 309 Pkt. 5 des BGB sind Sie im Falle
des Eintritts eines Stornierungsfalles berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns
kein oder wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns
geforderte Pauschale.
6. Rücktritt und
Kündigung durch Fa. Werra-Kanu
Wir können de Vertrag nach
Reise- bzw. Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die
Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder
wenn Sie sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige
Beendigung des Vertrages begründet ist. In diesem Fall ist die Einbehaltung des
Reisepreises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie derjenigen
Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistung erlangt ist, gerechtfertigt.
7. Vertragsbeendigung
wegen höherer Gewalt
Wird die Reise bzw. das Mietverhältnis infolge höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch
wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reise- bzw. Mietbeginn erhalten Sie
den eventuell vorab gezahlten Preis zurück. Nach angetretener Vertragsleistung
sind wir berechtigt für die erbrachten Leistungen ein entsprechendes Entgeld zu
verlangen.
8. Mitwirkungspflicht
und Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für
- eine gewissenhafte Vorbereitung der Reise bzw. des Mietobjektes
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen unserer eigenen Veröffentlichungen
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
Der Kunde haftet für den Mietgegenstand bzw. das Mietobjekt, wenn gegen die
nötige Sorgfaltspflicht und dem zweckmäßigen Umgang verstoßen wird. Der Verlust
des Mietgegenstandes geht ebenfalls zu Lasten des Mieters. Die aktuellen Preise
für Verlustgegenstände sind vor Leistungsbeginn zu erfragen. Der Kunde ist
verpflichtet Schäden und Mängel unverzüglich dem Verantwortlichen mitzuteilen.
Für spätere Schadensanzeigen wird, sofern diese vorher nicht sichtbar waren,
keine Haftung übernommen.
Die Nutzung von durch uns zur Verfügung gestellten Kanus,
Fahrrädern und sonstigen Sportgegenständen bzw.
Einrichtungen
erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter setzt voraus, dass der Mieter bzw. die
Teilnehmer mit den erforderlichen Kenntnissen des Umgangs mit den
Mietgegenständen bzw. -objekt vertraut sind. Den An- und Einweisungen unserer
Mitarbeiter ist unbedingt Folge zuleisten.
Die Mietgegenstände sind nach Ablauf der Mietfrist am vereinbarten Ort und zum
vereinbarten Termin dem Vermieter in einem gesäuberten Zustand zu übergeben.
Kann der vereinbarte Termin vom Mieter nicht eingehalten werden, so ist der
Vermieter in angemessener Frist telefonisch zu benachrichtigen.
9.
Vertragsanerkennung
Die vorgenannten
AGB`s erkennen Sie mit Ihrer Unterschrift in Ihrer
Gesamtheit verbindlich an. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder
anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der
beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst
genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß
gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.